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Rechtsprechung
Auch Wandlungs- und Minderungsklagen wegen verkaufter Thiere gehören, soferne die Voraussetzungen einer Handelssache gegeben sind, zur Zuständigkeit der Handelsgerichte 97 
Auch gegen einen Privatmann ist die Klage aus einem von ihm für seinen Sohn mit einem Kaufmanne abgeschlossenen Handlungslehrvertrage bei dem Handelsgerichte anzubringen 100 
Paulianisches Rechtsmittel wegen eines vom Schuldner abgeschlossenen Kaufes. Anstellung derselben durch einen Gläubiger, dessen Forderung erst nach dem Kaufabschlusse entstanden ist. Gemeinschaftlichkeit der Einrede und deren Supplirung im Gläubigerkonkurse 103 
Zu Art. 14 des Notariatsgesetzes. Nachträgliche Vereinbarung zu einem notariell verbrieften Immobiliarvertrage 108 
Adjudikationsverfahren. Ladung gerichtsbekannter Gläubiger zur Versteigerung. Ihre Unterlassung bewirkt nur eine heilbare, keine unheilbare Nichtigkeit 111 
Die Forderung gegen einen Schmied für das demselben zum Gewerbsbetriebe gelieferten Eisen gehört zum Handelsgerichte 113 
Die Klage eines Frauenzimmers aus einem Vertrage, durch welchen dasselbe als Buchhalterin in einer Gastwirthschaft aufgestellt worden war, gehört zur Kompetenz des Handelsgerichtes 115 
Die Klage aus der Bürgschaft für eine vor Gericht durch Vergleich festgestellte und exekutionsreife Handelsschuld gehört vor das ordentliche Gericht des Wohnortes des Bürgen 118 
Form der Sponsalien- und Eheverträge, in welchen zugleich erbvertragsmäßige Bestimmungen vorkommen, nach Pappenheimischen Rechte 121 
Wer von einem Cessionar belangt wird, dessen Recht zur Erhebung der Forderung von einem Dritten, an welchen die Forderung gleichfalls cedirt wurde, bestritten wird, der genügt seiner Verbindlichkeit durch Anerkennung und gerichtliche Hinterlegung der Schuld 124 
Abermals ein mündlich stipulirter Mehrbetrag des Kaufpreises für eine Immobilie über den im Notariatsinstrumente angegebenen Betrag. Desfallige Provokation mit dem Erfolge der Auflage ewigen Stillschweigens 127 
Zu Art. 14 des Notariatsgesetzes. Uebereinkunft zur Eingehung eines Vertrages mit einem Dritten. Extensive Anwendung des Gesetzes nach dem Grunde desselben 129 
Anfang des Gläubiger-Konkurses. Kollision von Hypotheken und Faustpfändern 135 
Einkindschaft, Voraus, rechtliche Natur desselben
:
(Würzburger Recht.) 136 
Beweis des wirklichen Einbringens des Heirathsgutes in die Ehe 137 
Faustpfandbesitz durch constitutum possessorium. Wirksamkeit desselben außerhalb des Konkurses, jedoch in Kollision mit einem anderen Gläubiger 137 
Die Frage, ob ein Notar den Vollzug eines gerichtlichen Auftrages von einer Bedingung abhängig machen dürfe, ist eine Disziplinarfrage 138 
Art der Ladung gerichtsbekannter Gantgläubiger zu den Ediktstagen 139 
Eine Bergbaugewerkschaft kann bei dem Gerichte, in dessen Gebiete sie ihren Sitz hat, auch dann belangt werden, wenn sie eben nicht thatsächlich im Betriebe steht und ihr Bevollmächtigter anderwärts sein Domizil hat 141 
Wie nach gemeinen Rechte, so ist auch nach Würzburger Landrecht und Schweinfurter Stadtrecht der Verkauf der künftig zu erwartenen Erbschaft einer noch lebenden dritten Person ohne deren Einwilligung ungiltig 145 
Wirkung unvollständiger Vertheidigung in der monitorischen Frist 156 
Zur Lehre vom Sühneversuche durch die Gemeindebehörde 156 
Fälligwerden der Forderung während des Schwebens der Sache in der Berufungsinstanz 157 
Justiz- oder Verwaltungssache. Unterhaltung eines öffentlichen Kirchenweges 159 
Zulässigkeit des Exekutivprozesses bei der dinglichen Hypothekklage 160 
Wenn von zwei unter demselben Appellationsgerichte stehenden Gerichten eine Civilklage wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen und die letztere Zurückweisung auf Berufung vom Appellationsgerichte bestätigt worden ist, liegt ein vom obersten Gerichtshofe zu entscheidender Kompetenzkonflikt vor. Die Klage auf Löschung einer Hypothek gegen eine Person, welche mit dem derzeitigen Besitzer des Hypothekenobjektes in keinem Obligationsverhältnisse steht, ist beim Gerichte der gelegenen Sache anzubringen 161 
Zulässigkeit und Beschaffenheit des direkten Gegenbeweises gegen den Inhalt einer Schuldurkunde oder Quittung seit Aufhebung der Einrede des nicht gezahlten Geldes nach bayerischem Landrechte 167 
Das dem Erbschaftsgläubiger durch §. 8 Nr. 4 Prioritätsordnung eingeräumte Recht kann derselbe nicht mehr geltend machen, wenn er den Erben als Schuldner angenommen hat, sich von ihm Hypothek bestellen ließ 170 
Ueber den Beweis des Irrthums bei der condictio indebiti 172 
Die Handelsgerichte greifen nicht in die Kompetenz der ordentlichen Gerichte über, wenn sie einer bei der Exekution in einer Handelssache angestellten Intervention die Wirkung, den Fortgang der Exekution zu hemmen, versagen 175 
Die Forderung gegen einen Lohnkutscher für die demselben zum Betriebe seines Geschäfts gelieferten Materialien und Arbeiten ist bei dem ordentlichen Gerichte des Schuldners geltend zu machen 177 
Ueber die Konkurrenzpflicht der Zehentherren zu Kirchenbauten nach Würzburger Recht 180 
Verwirkung des Zweitheiles durch einen Auszugsvertrag. Nach Würzburger Statuarrecht 182 
In Forstrechtsprozessen kann der Antrag auf Sistirung der Exekution in jedem Stadium derselben gestellt werden, wenn sich derselbe darauf gründet, daß die nachhaltige Bewirthschaftung des Waldes beeinträchtigt und deswegen die Berechtigung nach Forstgesetz Art. 25 zu ermäßigen sei. 184 
Ueber das Erbrecht unehelicher Kinder am väterlichen Nachlasse nach Bamberger Landrecht 186 
Auch während der Instruktion eines Fristenregulirungsgesuches und ungeachtet der dabei verfügten Sistirung der Partikularexekution steht den Handelsgerichten die Verhängung des Wechselarrestes gegen den Gemeinschuldner zu 190 
Nach dem 2. April 1852 kann die Zeit der Verjährung, auch der unvordenklichen, zur Erwerbung einer Forstberechtigung nicht mehr vollendet werden 191 
Der Anspruch auf Befreiung eines erkauften Gutes von den darauf haltenden Hypotheken kann im Exekutivprozesse verfolgt werden 191 
Exekutivprozeß. Vorbehalt der Nachklage 192 
Ist die auf Entschädigung gerichtete actio doli auch im heutigen Rechte nur subsidiär anstellbar und der abgekürzten Präskriptionszeit unterworfen? 193 
Das Versprechen einer Geldentschädigung für die verzögerte Entrichtung des Kaufschillings für eine Immobilie bedarf der notariellen Verlautbarung nicht 197 
Verspätetes Gesuch um Restitution gegen den Ablauf von Prozeßfristen 198 
Enterbung wegen thätlicher Mißhandlung. Einrede der Verzeihung. Substanzirung derselben 200 
Die hinterlistige Verhinderung des Erblassers an der Zurücknahme oder Aenderung seines Testamentes als Grund einer Entschädigungsklage
:
(Bayer. und gemeines Recht.) 202 
Beinbrüche gehören unter diejenigen Verletzungen, wegen deren der Wundeneid nach bayerischem Landrechte zulässig ist 208 
Der Cedent, welcher die Eintragung der Cession einer Hypothekforderung beim Hypothekenamte beantragt, kann von diesem nicht angehalten werden, eine dem Abschluß des Cessionsvertrages verlautbarende Notariatsurkunde vorzulegen 209 
Eine provisorisch schon mit der ersten Verfügung auf die Klage lediglich zur Sicherung der künftigen Exekution verfügte Sperre gibt dem Gläubiger das Vorzugsrecht in der vierten Klasse der Prioritätsordnung nicht 215 
Das Datum einer Privaturkunde macht gegen Dritte keinen sicheren Beweis über die Zeit ihrer Abfassung 216 
Findet die querela inofficiosae donationis gegen einen Gutsabtretungsvertrag statt? 217 
Zur Rechtsregel: "locus regit actum" mit besonderer Beziehung auf Hypothekcessionen und Art. 14 des Notariatsgesetzes 225 
Voraussetzungen der Verwirkung des Zweitheiles nach Th. III Tit. XXXI §. 17 der kaiserl. Landgerichtsordnung des Herzogthums Franken 235 
Actio emti und actio quanti minoris. Einrede der Rechtskraft 241 
Haftung der Unmündigkeit ex lege Aquilia 243 
Einfluß der Simulation auf die nach Art. 14 des Notariatsgesetzes errichteten Verträge 244 
Der Verzicht auf Ausübung des Einlösungsrechtes befreit nicht von den mit denselben übernommenen Verbindlichkeiten 245 
Alternative Verbindlichkeit. - Wahlrecht bei derselben. - Art. 14 des Notariatsgesetzes 248 
Constitutum possessorium. Erforderniß genauer Erklärung zur Begründung desselben 250 
Benützung des Regenwassers. Ausschließendes Recht hiezu auf Grund der Verjährung 252 
Bei einer in Form der Hauptintervention zum Zwecke der Exekutionshemmung geltend gemachten dinglichen Klage muß der spezielle Klagegrund angegeben werden 256 
Rechte der Testamentsexekutoren in Bezug auf Einklagung von Forderungen 257 
Die Verordnung vom 13. Juni 1817, den Verkauf des Getraides auf dem Halme betr., steht noch in civilrechtlicher Geltung. Auch der Hopfen gehört unter die daselbst bezeichneten Früchte 260 
Actio doli wegen Verleitung zur Verschweigung eines Vertragspunktes bei notarieller Beurkundung eines Anwesenstausches 263 
Vollziehung fremdrichterlicher Erkenntnisse 265 
Beitragspflicht von Filialisten zu den Bedürfnissen der Mutterkirche. Gerichts- oder Verwaltungssache? 269 
Actio emti und actio redhibitoria vel quanti minoris. Verjährung derselben 273 
Immemorialverjährung gegen eine Prohibitivgesetz
:
(Bayerisches Recht) 277 
Verpflichtung, Wasenmeisterdienste zu verrichten, als Reallast. Eintragung im Hypothekenbuche 280 
Zuschlag im Versteigerungstermine 284 
Ausstellung und bloße Annahme von Wechseln für eine Schuld begründet noch keine Zahlung derselben 285 
Unterliegt ein Zahlungsversprechen dafür, daß der Promissar gemeinschaftlich mit einem Dritten ein Immobilie des Promittenten erkaufe, dem Art. 14 des Notariatsgesetzes? 289 
Beweis der ehefräulichen Illaten im Konkurse des Ehemannes durch Quittung desselben. Sicheres Datum. Gemeines Recht 294 
Wenn sich der Schenker den lebenslangen Genuß und für den Fall des Bedürfnisses selbst den Verbrauch der geschenkten Sache vorbehalten hat, so muß deshalb die Schenkung noch nicht als donatio mortis causa angesehen werden 295 
Actio Pauliana gegen einen dritten Besitzer 300 
Die Baupflicht bezüglich der Kirchengebäude erstreckt sich ohne besonderen Rechtsgrund nicht auf die innere Einrichtung der Kirche. Herkommen. Substanzirung desselben 305 
Kann eine Servitut, welche für das praedium dominans ohne allen Vortheil ist, rechtsgiltig bestellt und vor Gericht in Anspruch genommen werden? 308 
Kirchenbaupflicht des Patrons. Streitet für die kirchliche Eigenschaft des Zehents eine qualifizirte Rechtsvermuthung? 317 
Allgemeine eheliche Gütergemeinschaft und Vermögenstheilung wegen Ehetrennung nach bayerischem Rechte 318 
Kauf bricht Miete. Stillschweigende Relokation 319 
Brand, durch Lokomotivfunken erregt. Bemessung der Entschädigung 321 
Die Zahlungsverbindlichkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, daß die zu Verlust gegangene einfache Schuldverschreibung vorher amortisirt werde 325 
Ein Vertrag, durch welchen ein Immobiliarschilling erlassen wird, unterliegt nicht dem Art. 14 des Notariatsgesetzes. Hat es, wenn ein Vertrag wegen Betruges angefochten wird, auf die Beschaffenheit das durch diesen erzeugten Irrthumes anzukommen? 327 
Klagsubstanzirung und Beweisnormirung hinsichtlich des Charakters der Rechtsausübung bei behaupteter Unvordenklichkeit 328 
Der unvordenkliche Zustand begründet die Vermuthung seines rechtmäßigen Ursprunges nur dann, wenn er die Merkmale einer Rechtsübung an sich trägt 332 
Rücktritt von einem Eheverlöbnisse aus einem schon vor demselben bestandenen Grunde. Beweislast über das Wissen desselben 334 
Reclamatio uxoria des fränkischen Rechtes. Verjährung 338 
Gewerbemäßiger Betrieb des Mäklergeschäftes bei Gutskäufen 339 
Aus einem Versprechen, welches Jemanden dafür gemacht wurde, daß er bei einer öffentlichen Versteigerung nicht mitsteigere, kann nicht geklagt werden 340 
Reclamatio uxoria des fränkischen Rechtes gegen Vergleiche 346 
Eigenthumsübertragung einer Sachengesammtheit. Separationsrecht im Konkurse 347 
Die Baupflicht bezüglich der Kirchengebäude erstreckt sich ohne besonderen Rechtgrund nicht auf die innere Einrichtung der Kirche 352 
Die Bestellung einer Hypothek für eine Forderung, welcher ein Hypothektitel zur Seite steht, kann nicht durch das Paulianische Rechtsmittel angefochten werden 352 
Kann ein Testament wegen Einsetzung der Konkubine des Erblassers von den Geschwistern desselben mit der Inoffiziositäts-Querel angefochten werden? 353 
Beschlagnahme einer Hypothekforderung. Vormerkung derselben im Hypothekenbuche. Passivlegitimation zur Löschungsklage 363 
Versicherung des eigenen Lebens zu Gunsten eines Dritten. Nachtheile der zweiten Ehe 367 
Unterliegen Konferendposten der Verzinsung?
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(Bamberger Recht.) 369 
Aquilische Klage wegen Niederreißung einer Mauer. Haftung des Auftraggebers für die Werkleute 370 
Bei dem Vorabsterben der Ehefrau aus einer mit der Gütergemeinschaft des Bayreuther Provinzialrechtes bestandenen Ehe bleibt die Errungenschaft dem überlebenden Ehemanne 374 
Erbrecht der außerehelichen Kinder in Bezug auf den väterlichen Nachlaß nach preußischem und bayreuther Rechte 385 
Testament eines Blinden. Begriff der Blindheit. Preuß. Landr. I 12 §. 113 u. 114 389 
Umfang des Verkaufsrechtes bei einem s. g. Mengenkaufe. Landtagsabschied vom 10. Nov. 1861 Abschn. III §. 28 Ziff. 2 und §. 607 Th. I Tit. 20 des preuß. Landr. in Verbindung mit Tit. VI §. 5 der Culbacher Landeskonstitution 391 
Schenkung einer Forderung unter Vorbehalt des lebenslänglichen Zinsengenusses und unter der Bedingung, daß der Schenker nicht testamentarisch über dieselbe verfügen werde 393 
Kann auf Herbeiführung der Ratihabition einer politisch ungiltigen Ehe, eventuell auf Alimentation oder Entschädigung geklagt werden 395 
Kirchliche Baulast. Verbindet ein zwischen der Kirchenverwaltung und dem sekundär Baupflichtigen abgeschlossener Vergleich auch die Parochianen? 399 
Ueber die zur Rechtsgiltigkeit eines außergerichtlich mündlich abgeschlossenen Erbvertrages nach Kemptener Recht erforderliche Förmlichkeit 401 
Betrug als Grund der Vertragsauflösung oder Entschädigung. Schützt der durch Betrug erzeugte Irrthum nur im Falle seiner Entschuldbarkeit? 404 
Verjährung der ädilitischen Klagen. Nichtwissen als Hinderniß der Klagestellung 409 
Abtheilung von gemeinschaftlich zu fortwährender Weideausübung erworbenen Grundstücken. Ersitzung eines Weiderechtes auf denselben 414 
Kompetenz zur Supplirung des elterlichen Ehekonsenses in den fränkischen Provinzen 4 
Mit welcher Besitzveränderung wird das für das Obereigenthum und für das Recht der Erhebung einer Besitzveränderungsabgabe festgesetzte Aequivalent nach Art. 15 Abs. 3 und 4 des Grundlastenablösungs-Gesetzes vom 4. Juni 1848 fällig? 10 
Kollationspflicht bezüglich des Aufwandes zur Stellung eines Militäreinstandsmannes nach bayerischem Landrechte 15 
Wegen Prozeßstrafen, welche vom Handelsappellationsgerichte gegen Parteien ausgesprochen werden, findet ein Rekurs an dem obersten Gerichtshof nicht statt 16 
Wegen Vergehens der Widerspenstigkeit haben Soldaten nach ihrer einmal erfolgten Einreihung ihren Gerichtsstand bei den Militärgerichten 17 
Eine That, welche bezüglich aller Betheiligten nur als Uebertretung erscheint, kann die gemischtgerichtliche Kompetenz nicht begründen 19 
Ein Mann, welcher nach Vollendung seiner gesetzlichen Militärdienstzeit mit Abschied aus der Armee entlassen, als reservepflichtig neuerdings zu seiner Heeresabtheilung einberufen worden, aber bei derselben noch nicht wirklich eingetreten und verpflichtet ist, hat seinen Gerichtsstand wegen Verbrechens bei dem bürgerlichen Strafgerichte 21 
Auch eine von dem Militärgerichte bereits in Gang gesetzte Untersuchung geht mit der Beabschiedung des Untersuchten sofort an die bürgerlichen Strafgerichte über 22 
Ein Dritter kann bei Undeutlichkeit des Hypothekenbuchseintrages und begangener Fahrlässigkeit die gesetzlichen Folgen der Oeffentlichkeit des Hypothekenbuches für sich rechtlich nicht in Anspruch nehmen 22 
Ueber die Verjährung von Rechten, welche nur bei gewissen Gelegenheiten ausgeübt werden können, durch Nichtgebrauch nach preußischem Landrechte 27 
Justiz- und Verwaltungssache. Gemeindeumlagen 31 
Wirthshauszechen. Würzburger Recht 32 
Zur Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem an einem Bezirksgerichte aufgestellten Untersuchungsrichter und einem unter demselben Bezirksgerichte stehenden Einzelnrichter ist der oberste Gerichtshofes berufen. Nachdem der Untersuchungsrichter in Uebereinstimmung mit dem Staatsanwalte beschlossen hat, daß nach der Beschaffenheit einer zu seiner Kenntniß gelangten Handlung keine Veranlasung zur Einleitung einer Voruntersuchung vorliege, kann der Einzelnrichter seine Zuständigkeit nicht mehr wegen angeblich vorhandenen Thatbestandes eines Vergehens ablehnen 33 
Nachdem in einer Untersuchung vom k. Bezirksgerichte wegen Ermangelung des Thatbestandes eines Vergehens lediglich die Mittheilung der Akten an den Vertreter der Staatsanwaltschaft beschlossen worden ist, kann der Einzelnrichter seine Zuständigkeit nicht mehr wegen angeblich vorliegenden Thatbestandes eines Vergehens ablehnen 35 
Der für die Zuständigkeit entscheidende Anfang der Strafeinschreitung gegen eine bestimmte Person ist bei den Militärgerichten auch im Verfahren wegen Uebertretung durch das in der Voruntersuchung abgehaltene Verhör des Verdächtigen begründet 37 
Ein Vertrag, welchen ein mit präsumtiver Vollmacht versehener Anwalt Namens seines Mandanten über den Streitgegenstand mit dem Gegner abschließt, ist für diesen verbindlich 39 
Ein Vertrag, welcher bezüglich des Austrittes eines Gesellschafters aus einer zum Zwecke der Gutszertrümmerung bestehenden Gesellschaft abgeschlossen wird, bedarf notarieller Verlautbarung nicht 42 
Unstatthaftigkeit der Einrede der Kompensation gegen eine Klage auf Rücktritt von einem Eheverlöbnisse nach preußischem Landrechte 45 
Unzulässigkeit einer Revision gegen zwei gleichförmige extrajudizielle Provisionalverfügungen 47 
Revisionssumme. Gleichförmigkeit der beiden ersten Urtheile 48 
Wirkung der Zehentablösung bezüglich der Kirchenbaulast. Beweislast bei derselben 49 
Ueber die Eideszuschiebung von Seite der Ehefrau an ihren Mann zum Beweise des Eingebrachten im Konkurse desselben. Giltigkeit der Bestimmungen der Gerichtsordnung über den Illatenbeweis in Schwaben 56 
Die Klage eines Anwaltes gegen seine Partei auf Zahlung der in einer Handelssache erlaufenden Derivaten gehört zum ordentlichen Gerichte des Wohnortes des Beklagten 58 
Die Entschädigungsklage gegen einen Ziegeleibesitzer wegen Nichteinhaltung eines Ziegellieferungsvertrages gehört zum ordentlichen Gerichte 62 
Zur Verfügung über den von der Militärbehörde freigegebene Einstandskapitalsrest eines aus dem Heere entlassenen Soldaten, gegen welchen Forderungen in einem die vorhandene Summe übersteigenden Betrage angemeldet sind, ist das Gericht des Wohnsitzes des Schuldners zuständig 65 
Die Forderung gegen Denjenigen, welcher für einen Anderen die Zahlung einer in der Exekution stehenden Wechselschuld übernommen, ist vor dessen ordentlichem Gerichte geltend zu machen 68 
Wirkung der Assignation 72 
Voraussetzungen der actio Pauliana 73 
Prozeßübernahme von Seiten des Litisdenunzianten 74 
Zu Art. 34 des Grundlastenablösungsgesetzes vom 4. Juni 1848 und Art. 16 des Ges. vom 28. Mai 1852, die Sicherung u. s. w. der auf dem Zehentrechte lastenden kirchlichen Baupflicht betr. 76 
Verbindlichkeit zur Bürgschaftsstellung 80 
Einrede der Verjährung gegenüber der Klage auf Anerkennung kirchlicher Baupflicht. Begründung der Einrede 81 
Zur Lehre vom Erfüllungseide. Vom "eigenen Wissen" hiebei nach GO. Kap. XIII §. 3 Nr. 3 87 
Provokation ex lege Diffamari. Besitz 89 
Benützung von Gerichtsnotorien bei der Entscheidung in höherer Instanz 90 
Anwendbarkeit der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches durch die ordentlichen Gerichte 92 
Die in einer durch Klagestellung vor Gericht gebrachten, aber vor Erlassung einer Verfügung durch Vergleich erledigten Handelssache dem Kläger verursachten Kosten müssen gegen den Schuldner vor dem in der Hauptsache zuständigen Gerichte eingeklagt werden 93 
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